Instandhaltung von Parkbauten

Die Instandhaltung von Parkbauten umfasst alle Maßnahmen der Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Um die planmäßige Nutzungsdauer eines Parkbaus zu erreichen, bedarf es in der Nutzungsphase einer zielgerichteten und bedarfsgerechten Instandhaltung.
Kernelemente dieser Instandhaltung sind regelmäßige Inspektionen, Wartungs- und ggf. Instandsetzungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Sollzustandes.

Es bietet sich für Parkbauten an, ein Bauwerksbuch (z. B. nach DBV-Merkblatt Bauwerksbuch oder in Anlehnung an DIN 1076 oder an VDI-Richtlinie 6200) zu erstellen.

Folgende Vorschriften bzgl. Instandhaltung gelten/ gelten in Teilen für Parkhäuser und Tiefgaragen:
•    TR Instandhaltung
•    DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" 
•    DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“
•    RiLI SIB - Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

Demnach sind in den ersten 5 Jahren nach Herstellung eine jährliche Inspektion auf Risse und Fehlstellen erforderlich. 
Danach kann das Inspektionsintervall in Abhängigkeit der Konstruktion und Ausführungsvariante des Bauwerks u.U. auf 2 Jahre verlängert werden, ansonsten beträgt es weiterhin 1 Jahr.

Somit empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages für neugebaute und sanierte Parkbauten mit einen sach- und fachkundigen Person.

Mindestens einmal jährlich sollten die Parkflächen nass gereinigt werden, idealerweise unmittelbar vor der Durchführung von Inspektionen. Zwischenreinigungen können erforderlich werden, wenn harte Verunreinigungen eingeschleppt worden sind, die die Oberflächenschutzsysteme beschädigen können (z.B. Splitt). Nach jeder Frostperiode sollten Tausalzreste entfernt werden. Da verstopfte Rinnen und Abläufe zu den häufigsten Beanstandungen gehören, ist eine regelmäßige Kontrolle unbedingt notwendig, insbesondere bei tiefen, abgedeckten Entwässerungsrinnen. Dabei sollten die Entwässerungseinrichtungen in Bezug auf Schäden, Anschlüsse an Beläge, Sauberkeit, Undichtigkeiten, intakte Befestigung und ordnungsgemäße Wasser Abführung kontrolliert werden.  Dies kann z.B. durch den Hausmeisterservice erfolgen.
 

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